Einen Überblick zu unseren Kursinhalten finden Sie in unserem Konzeptheft.
Kursstart | 31.03.2025 |
Kursende | 27.02.2026 |
Einzelpreis | 249 €/Monat |
Kursdauer | 10 Monate |
Zusätzliche Informationen |
AGB.pdf
Leistungsbeschreibung_I_EK_HD_Praesenz.pdf Widerrufsbelehrung fur Anmeldung nach dem Kursstart.pdf Widerrufsbelehrung fur Anmeldung vor dem Kursstart.pdf |
Der monatliche Kurspreis eines Examenskurses von Jura Intensiv ist ein Komplettpreis; es gibt keine versteckten Kosten z.B. durch den zusätzlichen Kauf von Buchhandlungsskripten. Der Kurs dauert 11 Monate (4 Wochen Kursferien im März bzw. September); es fallen 10 Monatsraten an.
Unser Jahreskurs beinhaltet in Summe 114 Kurseinheiten. Grundsätzlich haben Sie 3 Kurstage pro Woche.
Auf die Kursdauer von 10 Unterrichts-Monaten verteilen sich im Durchschnitt jeweils 38 Präsenz-Kurseinheiten auf die 3 Kurstage. Ein Kurstag (4,5 h) widmet sich voll dem Zivilrecht, ein Kurstag (4 h) dem Öffentlichen Recht. Der dritte Kurstag (4 h) behandelt vor allem das Strafrecht. Ca. 10 Wochen lang haben Sie jedoch auf der Strafrechts-Schiene Unterricht in den zivilrechtlichen Nebengebieten. Dadurch wird dem Zivilrecht über 50 % der Unterrichtszeit gewidmet, dem Öffentlichen Recht 33 % und der Rest entfällt auf das Strafrecht. Das entspricht der Gewichtung der Rechtsgebiete im Staatsexamen.
Bei Jura Intensiv haben Sie drei mal die Woche Unterricht. Bei uns startet im April und im Oktober jeweils ein völlig neuer Kurs. Sie werden nicht – auch nicht in einzelnen Rechtsgebieten – in einen bereits seit einem halben Jahr laufenden Kurs „dazugesetzt“. Vergleichen Sie insoweit die Angebote anderer Anbieter!
Zusätzlich zu den „eigentlichen“ Unterrichtseinheiten widmen wir uns mit Ihnen dem Thema der Gutachtentechnik in 13 separaten 90-Minuten-Schulungen (online). Eine gute Schreibtechnik ist für die Klausuren ein maßgeblicher Erfolgsfaktor. Auch hier lassen wir Sie nicht alleine. Spezielle Gutachten-Fragen (z.B. „ETBI im Gutachten“) werden natürlich im „eigentlichen“ Unterricht besprochen. Jedoch gibt es auch generelle Fragen, wie z.B. allgemeine Regeln zur Darstellung von Meinungsstreitigkeiten. All diese Fragen behandeln wir mit Ihnen in separaten Schulungen, um Sie auch hier fit zu machen. Diese Schulungen beginnen bereits ca. 6 Wochen vor Kursbeginn und werden für kurzfristig Buchende aufgezeichnet.
Das Examen ist eine von Umfang und Schwierigkeitsgrad her völlig neue Herausforderung. Methoden, mit denen für eine Schein-Klausur gelernt wurde, dürften für das Examen nicht mehr ausreichen. Auch hier stehen wir Ihnen bei. Vor dem Beginn des Kurses erhalten Sie im Wege einer ca. 6-stündigen Online-Schulung (i.d.R. Samstag) wichtige Hinweise und Anregungen und natürlich die Möglichkeit, Fragen zum „Lernen lernen“ zu stellen. Zudem gibt es eine mind. 2-stündige Online-Schulung, die einen Schwerpunkt im Thema „Lernen mit Karteikarten“ hat. Diese Schulungen beginnen u.U. bereits 6 Wochen vor Kursbeginn und werden für kurzfristig Buchende aufgezeichnet.
Neben der Vermittlung des Stoffes betreuen wir Sie intensiv in den wichtigen Bereichen der Lern- und der Gutachtentechnik. Ohne eine stringente Lern- und der Gutachtentechnik geht es nicht und gerade hier macht Jura Intensiv Ihnen wichtige ergänzende Angebote von über 26 Stunden Dauer, die natürlich im Kurspreis enthalten sind.
Bei Jura Intensiv erhalten Sie vollständige Kursunterlagen mit über 4.000 Seiten Umfang in Papierform. Diese Unterlagen werden laufend aktualisiert und verbessert. Alle unsere Teilnehmer erhalten einen Zugang zur Jura INTENSIV-Lernwelt. In der Lernwelt finden Sie ergänzende Unterlagen im PDF-Format (über 100 Dateien), interaktive Übungen sowie Audios und Videos (über 500 Minuten) zur Ergänzung des Unterrichts und zur Verbesserung der Nacharbeit.
Besonders wichtig ist natürlich auch, dass wir Sie über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden halten:
Hierzu erhalten Sie monatlich unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ (Rechtsprechungs-Auswertung). Ebenfalls monatlich erhalten Sie zusätzlich per PDF das sog. RA-Telegramm, welches über weitere wichtige Entscheidungen berichtet. Weiterhin erhalten alle unsere Kunden den Zugang zum RA-Archiv. Im RA-Archiv können Sie gezielt nach Entscheidungen suchen, die zu dem gerade von Ihnen zu lernenden Thema in den letzten Jahren ergangen sind. Die hohe Anzahl an „Examenstreffern“ belegt die Qualität der RA und die Wichtigkeit für Ihre Prüfungsvorbereitung.
Auch wenn es Buchhandlungs-Skripte von Jura Intensiv gibt, benötigen Sie unsere Verlagsprodukte nicht, um im Kurs mitarbeiten zu können. Es entstehen Ihnen insoweit also keine weiteren Kosten.
Was nicht im Kurspreis enthalten ist, sind die JI-Karteikarten. Nicht jeder möchte mit (gekauften) Karteikarten lernen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, die JI-Karteikarten zum Vorzugspreis rechtzeitig vor Beginn des Kurses zu beziehen.
Unsere Klausuren können Sie auch tatsächlich schreiben! Klausuren passend zum Lernfortschritt statt Massenklausur.
An anderer Stelle wird Ihnen als Klausurtraining ein vom Lernfortschritt losgelöster Klausurenkurs angeboten. Alle schreiben die gleiche Klausur: Wer gerade frisch mit dem Kurs begonnen hat (also Sie), wer schon ein halbes Jahr dabei ist und wer den Kurs schon absolviert hat und kurz vor dem Examen steht.
Folge: Sie werden in den ersten Monaten faktisch kaum Klausuren schreiben, weil die Klausuren auf Ihren Lernfortschritt überhaupt nicht abgestimmt sind.
Die Lehr- und Unterrichtsmethoden der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich, was Sie ja schon oben bei den Klausurangeboten gesehen haben.
Wir bei Jura INTENSIV gehen immer vom abstrakten Systemverständnis aus. Sie müssen im Examen in aller Regel einen unbekannten Fall lösen. Das gelingt nur, wenn Sie das rechtliche System verstanden und eine Problemlösungskompetenz entwickelt haben. Erst wenn dieses System verstanden ist, gehen wir weiter zur Umsetzung am Fall. Vor allem im Zivilrecht, wo „alles mit allem zusammenhängt“, sollten Sie nicht versuchen, vom („großen“) Fall ausgehend Jura zu verstehen. Ebenso wenig sollten Sie darauf hoffen, dass die Gliederung von zig BGH-Urteilen „irgendwann“ zu Systemverständnis führt.
Zu diesem Thema äußert sich auch Jäger, Strafrecht AT im Vorwort seines Lehrbuches: "(...) im Vordergrund stand, dass das System der Träger für den Fall zu sein hat und nicht umgekehrt der Fall dazu benutzt werden darf, das System zu erklären. Nur so kann dem Studenten der Blick für die Zusammenhänge eröffnet und seine Fähigkeit im Umgang mit dem unbekannten Fall voll zur Geltung gebracht werden."
Ihre Probehörtermine (seit dem 17.06.24 in unserem neuen Kursraum im EG rechts):